PostHeaderIcon T-Mobile entlässt sterbende Frau nicht aus dem Handyvertrag

Ein Handyvertrag ist nur dann sinnvoll, wenn man auch telefonieren oder SMS schreiben kann. T-Mobile entlässt jedoch eine sterbenskranke Frau nicht aus dem Vertrag.

Die Tochter möchte den Handyvertrag ihrer Mutter kündigen, da diese nicht mehr sprechen, geschweige denn schreiben kann. Das Kündigungsschreiben wird jedoch zurückgewiesen. Das Unternehmen fordert einen Nachweis, dass die Kundin durch einen richterlichen Beschluss geschäftsunfähig ist. Nachdem T-Mobile diesen Nachweis bekommen hat, kann die Kundin trotzdem aus dem Handyvertrag nicht entlassen werden. Immer wieder bekommt die Familie der bisher Verstorbenen Mutter die Handyrechnung mit der Grundgebühr. Trotz dem Einsenden der Sterbeurkunde wird die Frau nicht von dem Handyvertrag befreit. Die Familie hat diesen Fall dem Anwalt vorgelegt, der sich darum kümmern wird. Auch die Presse wird sich noch weiter mit dem Fall der Familie beschäftigen.

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